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Notizen
zum Denkmalwert
Der
Denmalwert einer Gartenanlage wird durch Denkmalschutzgesetze
der Länder geregelt. Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz
erläutert, dass unter den Begriff Baudenkmal auch Gartenanlagen
fallen. So besagt § 3(2) NDschG "Baudenkmale
sind bauliche Anlagen (§ 2 Abs. 1 der Niedersächsischen
Bauordnung), Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen,
an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen,
wissentschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein
öffentliches Interesse
besteht." 19
Die stadtbildprägende Bedeutung der Gärten entlang
der Straße "Hinter dem Graben", zu denen der
Garten Brockmann gehört, ist bereits in den Planungen
der Stadtsanierung erkannt worden. Aufgrund des geringen Bestands
öffentlicher Grünflächen innerhalb des Altstadtkerns20,
sind wohnungsbezogene Freiflächen wie die
o.g. Gärten von städtebaulicher Bedeutung zur Sicherung
der Lebensqualität im Innenstadtbereich.
Trotz der Veränderungen im Gestaltungsbild stellt der
Garten Brockmann nach den Ergebnissen der geschichtlichen
Entwicklung und der Analyse der vorgefundenen Elemente eine
interessante Variante bürgerlichen Gartens dar.
Der Garten ist Zeugnis der Wiederaufnahme regelmäßiger,
neobarocker Strukturen zum Ende des 19. Jahrhunderts, die
aus der gartenkünstlerischen Ausprägung öffentlicher
Anlagen Eingang in hausnahe Privatgärten fanden. Hierfür
spricht die deutlich barocken Formen nachempfundene Springbrunnenplastik
im Zentrum einer parterreartig zusammengesetzten, buchsgefassten
und mit Ziergewächsen üppig bepflanzten Beetanlage.
Bürgerliche Hausgärten sind zumeist kurzlebig, infolge
häufiger Besitzer- oder Mieterwechsel. Aufgrund ihrer
privaten Natur führte der schnell wechselnde Gartengeschmack,
Kriegseinwirkungen und Zusatzbebauungen oder einfach Geringschätzung
im 20. Jahrhundert dazu, dass sich kaum bürgerliche Gärten
in ihrer ursprünglichen Gestalt erhalten konnten.21
Anders ist es beim Garten Brockmann. Die enge Verbundenheit
der Familie Brockmann, die über mehr als 150 Jahre die
Gartenfläche geprägt hat, führte zur Überlieferung
einer noch gut ablesbaren Gartengestaltung aus der Jahrhundertwende.
Er gibt deshalb eine erlebbare Auskunft über die Lebensverhältnisse
einer Kaufmannsfamilie und ist deshalb von wissenschaftlicher
Bedeutung für die Gartenforschung.
Vor allem auch regionalgeschichtliche Bedeutung erlangt die
Einfriedung des Gartens, wegen der für Obernkirchen typischen
Steinmetzarbeiten aus Sandstein.
An der Erhaltung und Fortentwicklung des Gartens Brockmann,
Lange Str.27 in Obernkirchen besteht ohne Zweifel ein öffentliches
Interesse.
Generell sind sämtliche Vorhaben, wie das Zerstören, Verändern,
Instandsetzen und Wiederherstellen sowie Nutzungsänderungen
nach dem § 10 NDSchG bei der Unteren Denkmalschutzbehörde
des Landkreises Schaumburg genehmigungspflichtig. Die unter Empfehlungen
empfohlenen Maßnahmen zur Erhaltung und teilweisen
Wiederherstellung des Gartens Brockmann bedürfen deshalb einer
denkmalrechtlichen Genehmigung vor ihrer eventuell geplanten Umsetzung
19 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz,Fassung
vom 28.05.1996.
20 Vgl. argeplan,1985, S. 33f.
21 Vgl. Schomann,1995, S. 35. |
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