Garten Brockmann Obernkirchen
1914
1930
1931
Notizen zum Denkmalwert



Der Denmalwert einer Gartenanlage wird durch Denkmalschutzgesetze der Länder geregelt. Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz erläutert, dass unter den Begriff Baudenkmal auch Gartenanlagen fallen. So besagt § 3(2) NDschG "Baudenkmale sind bauliche Anlagen (§ 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung), Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissentschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein
öffentliches Interesse besteht."
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Die stadtbildprägende Bedeutung der Gärten entlang der Straße "Hinter dem Graben", zu denen der Garten Brockmann gehört, ist bereits in den Planungen der Stadtsanierung erkannt worden. Aufgrund des geringen Bestands öffentlicher Grünflächen innerhalb des Altstadtkerns20, sind wohnungsbezogene Freiflächen wie die o.g. Gärten von städtebaulicher Bedeutung zur Sicherung der Lebensqualität im Innenstadtbereich.

Trotz der Veränderungen im Gestaltungsbild stellt der Garten Brockmann nach den Ergebnissen der geschichtlichen Entwicklung und der Analyse der vorgefundenen Elemente eine interessante Variante bürgerlichen Gartens dar.

Der Garten ist Zeugnis der Wiederaufnahme regelmäßiger, neobarocker Strukturen zum Ende des 19. Jahrhunderts, die aus der gartenkünstlerischen Ausprägung öffentlicher Anlagen Eingang in hausnahe Privatgärten fanden. Hierfür spricht die deutlich barocken Formen nachempfundene Springbrunnenplastik im Zentrum einer parterreartig zusammengesetzten, buchsgefassten und mit Ziergewächsen üppig bepflanzten Beetanlage.

Bürgerliche Hausgärten sind zumeist kurzlebig, infolge häufiger Besitzer- oder Mieterwechsel. Aufgrund ihrer privaten Natur führte der schnell wechselnde Gartengeschmack, Kriegseinwirkungen und Zusatzbebauungen oder einfach Geringschätzung im 20. Jahrhundert dazu, dass sich kaum bürgerliche Gärten in ihrer ursprünglichen Gestalt erhalten konnten.21 Anders ist es beim Garten Brockmann. Die enge Verbundenheit der Familie Brockmann, die über mehr als 150 Jahre die Gartenfläche geprägt hat, führte zur Überlieferung einer noch gut ablesbaren Gartengestaltung aus der Jahrhundertwende. Er gibt deshalb eine erlebbare Auskunft über die Lebensverhältnisse einer Kaufmannsfamilie und ist deshalb von wissenschaftlicher Bedeutung für die Gartenforschung.

Vor allem auch regionalgeschichtliche Bedeutung erlangt die Einfriedung des Gartens, wegen der für Obernkirchen typischen Steinmetzarbeiten aus Sandstein.

An der Erhaltung und Fortentwicklung des Gartens Brockmann, Lange Str.27 in Obernkirchen besteht ohne Zweifel ein öffentliches Interesse.

Generell sind sämtliche Vorhaben, wie das Zerstören, Verändern, Instandsetzen und Wiederherstellen sowie Nutzungsänderungen nach dem § 10 NDSchG bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Schaumburg genehmigungspflichtig. Die unter Empfehlungen empfohlenen Maßnahmen zur Erhaltung und teilweisen Wiederherstellung des Gartens Brockmann bedürfen deshalb einer denkmalrechtlichen Genehmigung vor ihrer eventuell geplanten Umsetzung


19 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz,Fassung vom 28.05.1996.
20 Vgl. argeplan,1985, S. 33f.
21 Vgl. Schomann,1995, S. 35.