Empfehlungen
zur Erhaltung und Wiederherstellung
Der
derzeitige Befund im Garten Brockmann ist von denkmalwürdigem
Bestand. Das Gewicht des Pflege-und Entwicklungskonzeptes
liegt auf den pflegenden und erhaltenden Maßnahmen,
die durchgeführt werden müssen, um den Garten nachfolgenden
Generationen zu überliefern.
Zur Bewahrung der historischen Substanz können regenerative,
restaurative, nachbildende und erneuernde Maßnahmen
nötig werden. (siehe nachfolgende Karte)
zum
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Unter
Regeneration versteht man das Wiederherstellen der natürlichen
Komponenten, wie die Entschlammung eines Gewässers oder
die Freistellung ehemals solitärer Einzelgehölze.
Restaurierung ist das Bereinigen oder Ergänzen vorhandener
Elemente und deren überkommener Substanz, um den erhalt
und Fortbestand dieser zu sichern und einem früheren
Zustand der Anlage wieder anzunähern, z.B.das Beseitigen
von Gehölzsämlingen und Wildkräutern in Schmuckpflanzungen
und das Auffüllen der Bepflanzungslücken durch Pflanzen,
die nachweislich zum ursprünglichen Bestand zählten.
Unter Nachbildung versteht man in jüngerer Zeit Verlorengegangenes
mit Hilfe von greifbaren Resten bzw. fundierten Bestandsplänen
zu erneuern, wobei auf die letzte stilistische Erscheinungsform
zurückzugreifen ist, z.B. Wege freilegen und neu aufbauen,
Heckenreste zu einer geschlossenen Form entwickeln.
Erneuernde Maßnahmen sind sensibel durchgeführte
Veränderungen der jetzigen Situation, die im Augenblick
unbefriedigend ist, aber im Gegensatz zu Nachbildung oder
Rekonstruktion historische Authentizität nicht oberstes
Ziel ist, z.B.der Springbrunnen.
Da sich im Garten Brockmann die bisherige private Nutzung
nicht weiter fortsetzen lässt, wird bei dem folgenden
erarbeiteten Konzept von einer öffentlichen, jedoch kontrollierbaren
Nutzung ausgegangen. Das heißt, der Garten sollte durch
seine bestehende Einfriedung auch weiterhin vor Vandalismus
geschützt und zu bestimmten Zeiten bzw. für öffentliche
oder halböffentlich Anlässe zugänglich sein.
Abbildung
24: Blick aus dem Garten in den Hinterhof. Rechts im Bild
ein Gartenstück mit alten Obstgehölzen, rechts die
efeuberankte Wand des Wirtschaftsgebäudes (Foto:H.Schwarz,
2001).
Gegen
Neugestaltungswünsche der Nutzer ist insofern nichts
einzuwenden, als sie die Denkmalsubstanz nicht beeinträchtigen
und als nichthistorisierende Zutaten erkennbar sind, da eine
Weiterentwicklung auf dem historischen Hintergrund nicht untersagt
werden soll .Es erscheint aber aufgrund der relativ geringen
Grundfläche des Gartens sinnvoll, die derzeitige erhaltenswerte
Ausstattung zu fördern und nicht durch weitere Elemente
zu überfrachten.
Da es sich bei Gärten um eine lebendige Anlage handelt,
die den naturgemäßen Veränderungen und Verfallserscheinungen
unterworfen ist,muß man sich darüber im Klaren
sein, dass Substanzgewinn mehr bedeutet als nur eine Wiederbelebung
von Elementen durch einmalige Aktionen, sondern der Erfolg
maßgeblich von den langfristigen und andauernden Pflegemaßnahmen
abhängig ist.
Durch umfangreiches Säubern und Stabilisieren der Konstruktionen
kann aufgearbeitets Altes gezeigt werden, welches den Abstand
von der Entstehung zu unserer heutigen Zeit deutlich erkennen
lässt. Gartendenkmalpflege bedeutet vor allem, die Aussagekraft
des Objekts zu erhalten, was ganz entschieden von der Erhaltung
der Originalsubstanz abhängt.22
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Schomann,2000,S.60ff. |