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Daten
zur Entwicklung des Gartens Brockmann
Das
städtebauliche Umfeld
Der
"Situationsplan der Gegend um Obernkirchen" aus
dem Jahr 1812 zeigt, wie der Siedlungskern erschlossen und
das angrenzende Land genutzt wurde (vgl.Abb:5). Von der Chaussee
nach Bückeburg führte eine Landstraße gerade
auf das Stadttor Obernkirchens zu. Diese setzte sich als Lange
Straße bis zum Marktplatz und der Stiftskirche fort.
Auf der Darstellung rechts ( in westlicher Richtung ) zwischen
dieser Straße und der Stadtgrenze (Graben) lagen die
Gebäude mit den innerhalb des Siedlungskerns liegenden
Hausgärten. Jenseits der Stadtgrenze reihten sich die
zu den Stadtgrundstücken gehörenden Nutzlandparzellen
auf. Die auf der Karte mit einer Nummer versehenden Flächen
waren die Gemüse - und Obstgärten, die längssignierten
Flächen westlich davon das Ackerland.
Abbildung
5 : Ausschnitt der Karte "Situationsplan der Gegend um
Obernkirchen" von 1812.
Farbige Handzeichnung von Markschneider
Schuchardt, Gesamtbergamt Obernkirchen ( Niedersächsisches
Staatsarchiv Bückeburg, S 1 B 1117 ).
Die
Stadtkarte von Obernkirchen aus dem Jahr von 1778 gibt die
städtebauliche Situation an der Langen Straße kleinteiliger
wieder ( vgl.Abb: 6 ). Die Grundstücke an der langen
Straße,die im Stadtgebiet wenig später übergeht
in die Straße "Vor dem Steinbrinker Thor ",
reihten sich als schmale Liegenschaften zwischen diesen Fahrwegen
und dem nahezu parallel weiter westlich verlaufenden Stadtgraben
aneinander. Die Wohnhäuser lagen direkt am Straßenrand.
Hinter ihnen befand sich die Hoffläche mit den Nebengebäuden
und dahinter erstreckte sich bis zum Graben die Hausgartenfläche.
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist der auf dem Plan
mit Nr. 61 bezeichnete Garten des Hauses Lange Straße
34 (heute Nr.27). Im Vergleich mit den benachbarten Gartenparzellen
ist dieser deutlich größer. Über die innere
Struktur lassen sich nur wenige Angaben machen.
Abbildung
6: Ausschnitt des Lageplans "Charte von Obernkirchen"
1778 aufgenommen durch den vereidigten Landmesser F.C.D. Scheller
(Niedersächsisches Staatsarchiv Bückeburg S 1 C
1064). Schwarz umrandet sind die Grundstücke Lange Straße
33 und 34.
Im
Garten sind zwei Gebäude eingezeichnet von denen das längere
an der Grenze stehende ein Geräteschuppen sein könnte,
während für das quadratische in der Mitte liegende
Gebäude ein Gartenpavillon denkbar wäre.
Das große angrenzende Gebäude an der Hofseite war eine Scheune
mit Pferdestall. Diese Scheune ist auch auf dem Plan von 1905
deutlich sichtbar, während die zugehörigen Wohnhäuser
in der Zwischenzeit durch Umbau stark verändert wurden
(vgl. Abb:7). An der Scheune ist südlich ein weiteres
Nebengebäude hinzugekommen. Es ist das noch heute bestehende
Bachsteingebäude. Die 1905 eingetragenen Grenzen des
Hausgartens haben sich bis heute nicht mehr verändert.
Wege oder die pflanzliche Ausstattung ist nicht verzeichnet.
Am Stadtgraben verlief lange Zeit die Grenze zwischen Hessen
und Schaumburg-Lippe, so dass sich die kuriose Situation ergab,
dass die hier befindlichen Besitzungen von einer Landesgrenze
durchschnitten wurden. "Während sich der Garten
hinter dem Hause noch im Hessischen befand, lagen Gemüse
- und Obstgarten sowie das Ackerland in Schaumburg.Lippe."
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Der Stadtgraben wurde im 18. Jahrhundert zugeschüttet
und das leicht abschüssige Gelände zwischen der
Langen Straße und der entstandenen Straße "Hinter
dem Graben" durch eine hohe Sandsteinmauer abgefangen.
Durch die höhere Position hatte man von hier aus nach
Westen einen weiten Ausblick in die Schaumburg-Lippische Landschaft.
Abbildung
7 : Ausschnitt der Stadtkarte "Bebauungsplan 96/1"
1905 angefertigt durch den vereidigten Landmesser Munscheid
in Bielefeld (Stadt Obernkirchen FB III). Schwarz markiert
sind das Grundstück Lange Str. 34 und die Fläche
Flurnummer 257/31 des zugehörigen Hausgartens.
2 Brockmann,1989,S.161
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